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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.05.1990 - 4 L 69/89   

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https://dejure.org/1990,10452
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.05.1990 - 4 L 69/89 (https://dejure.org/1990,10452)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11.05.1990 - 4 L 69/89 (https://dejure.org/1990,10452)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11. Mai 1990 - 4 L 69/89 (https://dejure.org/1990,10452)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.12.1977 - III ZR 159/75

    Freibad an der Autobahn - § 839 BGB, haftende Körperschaft bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.05.1990 - 4 L 69/89
    Der BGH präzisiert diesen Gedanken in einem Urteil vom 15.12.1977 (- III ZR 159/75 -, NJW 1978, 1258) wie folgt: 'Ein aus §§ 683, 679, 670 BGB herzuleitender Anspruch setzt aber weiter voraus, daß auch die Geschäftsführung selbst, hier also die Herstellung des Werkes durch eine andere als die nach der öffentlich-rechtlichen Regelung dazu bestimmte Person, im öffentlichen Interesse liegt.' Diesem Gedanken folgt auch der Senat.

    Es geht grundsätzlich nicht an, daß ein Träger öffentlicher Verwaltung durch private Initiative im Hinblick auf das Ob und Wie einer konkreten Maßnahme vor vollendete Tatsachen gestellt wird, wenn ihm in dieser Hinsicht ein Ermessen eingeräumt ist (so auch BGH, Urteil vom 15.12.1977 - III ZR 159/75 -, aaO).

  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 5.86

    Uferdeckwerk - §§ 677 ff BGB, entsprechende Anwendung der GoA-Vorschriften im

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.05.1990 - 4 L 69/89
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem Urteil vom 6. September 1988 (DVBl 1989, 42) dazu u.a. ausgeführt:.
  • BVerwG, 09.06.1975 - VI C 163.73

    Anforderungen an die Erstattung von Hinterbliebenenbezügen an Angehörige eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.05.1990 - 4 L 69/89
    Es ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt, daß die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Geschäftsführung ohne Auftrag ( §§ 677 ff. BGB ) im öffentlichen Recht entsprechend anzuwenden sind (s. u.a. bereits BVerfG, Beschl. v. 31.3. 1965, BVerfGE 18, 429, 436 [BVerfG 31.03.1965 - 2 BvL 17/63] , u. BVerwG, Urt. v. 9.6. 1975, BVerwGE 48, 279, 285) [BVerwG 09.06.1975 - VI C 163/73] .
  • BVerfG, 31.03.1965 - 2 BvL 17/63

    Verschollenheitsrente

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.05.1990 - 4 L 69/89
    Es ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt, daß die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Geschäftsführung ohne Auftrag ( §§ 677 ff. BGB ) im öffentlichen Recht entsprechend anzuwenden sind (s. u.a. bereits BVerfG, Beschl. v. 31.3. 1965, BVerfGE 18, 429, 436 [BVerfG 31.03.1965 - 2 BvL 17/63] , u. BVerwG, Urt. v. 9.6. 1975, BVerwGE 48, 279, 285) [BVerwG 09.06.1975 - VI C 163/73] .
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 14.02.1990 - 4 L 76/89

    Leistungsträger; Jugendhilfe; Erstattungsanspruch; Kostenerstattung; Freiwillige

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.05.1990 - 4 L 69/89
    Zwar ist anzunehmen, daß auch in dem hier streitigen Zeitraum die Voraussetzungen für die Gewährung Freiwilliger Erziehungshilfe nach § 62 JWG durch die Beigeladene zu 2) erfüllt waren; ferner hätte nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 14.2. 1990 - 4 L 76/89 -) § 36 Abs. 2 Nds. AGJWG die Beigeladene zu 2) nicht gehindert, dem Beigeladenen zu 1) Freiwillige Erziehungshilfe auch für die Zeit vor der Stellung des Antrages nach § 63 JWG zu gewähren, da er die notwendige erzieherische Hilfe tatsächlich schon vorher erhalten hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.1976 - II 427/72
    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.05.1990 - 4 L 69/89
    Eine behördliche Genehmigung der Maßnahme kann je nach Inhalt und behördlichem Prüfungsumfang geeignet sein, Zweifel an der Ordnungsgemäßheit und dem technischen Standard der Maßnahme auszuräumen (so auch HessVGH, Urteil vom 21.9. 1976 - II 427/72 -, NJW 1977, 1843).
  • BVerwG, 12.01.1962 - I B 160.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.05.1990 - 4 L 69/89
    Das BVerwG hat in einem Beschluß vom 12.1.1962 dazu die Aufassung vertreten, daß es für den Ausschluß eines entgegenstehenden Willens nicht auf die Pflicht selbst und auch nicht auf die Geschäftsführung als solche, sondern darauf an(komme), ob die Erfüllung der Pflicht im öffentlichen Interesse liegt (- 1 B 160.61 -, BRS 13, 248).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.08.1989 - 4 L 56/89
    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.05.1990 - 4 L 69/89
    Sie sind dann gegenüber den Leistungen nach den §§ 62, 63 JWG nachrangig (siehe d. Urt. d. Sen. v. 23.8. 1989 - 4 L 56/89 -, Urt.-Abdr. S. 12, 2. Abs. a.E.).
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